Schulordnung
Die Schulordnung der LBS als pdfRespekt – Aufmerksamkeit – Diziplin
sind die obersten Gebote an unserer Schule. Sie gelten immer und überall.
Sie beziehen sich auf:
– Menschen, z.B. achten wir uns gegenseitig und lösen Konflikte friedlich.
– Unterricht, z.B. beteiligen wir uns aufmerksam am Unterricht und achten das Recht auf ungestörtes Lernen und Lehren
– Sachen, z.B. achten wir das Eigentum anderer, behandeln das Schuleigentum pfleglich und achten überall auf Sauberkeit und Ordnung.
Klassenordnung
Die Klassen geben sich gemeinsam mit dem Klassenlehrer und den Fachlehrern zu Beginn jedes Schuljahres eine Klassenordnung, die einzelne Bestimmungen aus der Schulordnung genauer für die Klasse beschreibt. Die Klassenordnung kann jederzeit ergänzt und verändert werden. Die Eltern werden darüber informiert.
Individuelle Vereinbarungen
Zusätzlich zur Schul- und Klassenordnung können mit einzelnen Schülern individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
Allgemeine Regelungen:
– | Die Benutzung von Handys, MP3-Playern und anderen Geräten dieser Art ist verboten. |
– | Kaugummi kauen ist in der Schule und auf dem Schulgelände verboten. |
– | Die Klassen 5–8 halten sich in den Pausen auf den oberen Schulhöfen (Hof 1–3) auf. In den Regenpausen bleiben diese Schüler in ihren Klassen und im Flur 3. Der Schulgarten darf in den Pausen nicht betreten werden. |
– | Das Fußballspielen ist nur auf Hof 3 und an der Torwand mit erlaubten Bällen möglich. Das Basketballspielen ist nur auf dem vorgezeichneten Feld auf Hof 2 erlaubt. |
– | Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler das Schulgelände nur mit Genehmigung der Aufsicht führenden Lehrkraft verlassen. |
– | Es ist auf angemessene Kleidung zu achten. |
– | Klassen, die Sportunterricht haben, gehen nach der Pause mit ihren Sportsachen in die Begegnungshalle und warten dort auf ihren Sportlehrer. |
– | Technische Geräte dürfen nur nach Anleitung der Lehrkräfte und unter Beachtung der Nutzungsbestimmungen der LBS verwendet werden. Für die Nutzung der Fachräume gelten gesonderte Regeln. |
– | Beschädigungen an Einrichtungen und Geräten müssen sofort gemeldet werden. |
– | Arztbesuche sind in der Regel in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Hinweise für die Eltern |
Das Fehlen eines Schülers wegen Krankheit muss von den Erziehungsberechtigten am ersten Fehltag telefonisch oder schriftlich gemeldet werden. Die Fehltage müssen mit der Rückkehr in die Schule außerdem schriftlich entschuldigt werden. Ein Fernbleiben vom Unterricht aus anderen Gründen bedarf der vorherigen Genehmigung der Schule.